Zum 01.03.2019 traten die neuen Maßstäbe und Grundsätze zur Qualität und Qualitätssicherung sowie zur Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements in stationären Pflegeeinrichtungen gemäß § 113 SGB XI in Kraft. Mit den Maßstäben und Grundsätzen werden Anforderungen festgelegt, die eine qualifizierte Pflege und soziale Betreuung von pflegebedürftigen Menschen sicherstellen sollen.
 
Die Grundlage für die Qualität einer Pflegeeinrichtung soll weiterhin die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements in den Pflegeeinrichtungen bilden. Hierzu wird unverändert gegenüber der letzten Ausgabe der Maßstäbe und Grundsätze betont, dass Qualitätsmanagement alle wesentlichen Managementprozesse der Pflegeeinrichtung (z.B. Verantwortung der Leitung, Ressourcenmanagement, Leistungserbringung, Analyse, Bewertung, Verbesserung) sowie deren Weiterentwicklung einschließt. Diese Elemente bilden auch die zentralen Anforderungen eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001.
 
Gegenüber der letzten Ausgabe aus dem Jahr 2011 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen:
- Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
- Beschreibung des indikatorengestützten Verfahrens zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität nach § 113 Absatz 1a und 1b SGB XI
 
Die neuen Maßstäbe und Grundsätze enthalten zusätzlich 4 Anlagen. Diese Anlagen beinhalten die Festlegungen zum indikatorengestützten Verfahren:
- Indikatoren
- Risikoadjustierung
- strukturierte Datenerhebung im Rahmen des internen Qualitätsmanagements
- Datenübermittlung an die fachlich unabhängige Datenauswertungsstelle
- Bewertung der Indikatorenergebnisse
- Prüfung der statistischen Plausibilität der erhobenen Daten
 
Die getroffenen Festlegungen basieren auf der Entwicklung der neuen Instrumente und Verfahren für die Qualitätsprüfung und -darstellung in der stationären Pflege. Den Zuschlag für den Aufbau und den Betrieb der Datenauswertungsstelle hat zwischenzeitlich das Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen (aQua-Institut) in Göttingen erhalten.
 
Die neuen Maßstäbe und Grundsätze für Pflegeeinrichtungen sind für alle Pflegekassen und für alle zugelassenen Leistungserbringer unmittelbar verbindlich.
 
 
 
 
 
 
 
 
Foto: iStockphoto.com/Dean-Mitchell
 

 

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