Nachdem die Übergangsfrist auf die neuen Versionen von ISO 9001 sowie der ISO 9001-basierten Zertifizierungsmodelle am 14.09.2018 endete, läuft die Frist zur Umstellung der Zertifizierungen nach MAAS-BGW am 14.09.2019 ab. Seit dem 15.09.2018 dürfen Zertifizierungs-, Überwachungs- und Wiederholaudits nur noch auf Grundlage der neuen MAAS-BGW 06/2017 durchgeführt werden.
 
Die neue MAAS-BGW 06/2017 beinhaltet erstmals die Checkliste „Standortbestimmung zur Zertifizierung nach MAAS-BGW“. Diese Checkliste soll sowohl Einrichtungen, die vor einer Erstzertifizierung stehen, als auch bereits zertifizierte Einrichtungen bei der Auditvorbereitung sowie bei der Beurteilung der Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen zur Umsetzung der MAAS-BGW unterstützen. Bei Erstzertifizierungen nach MAAS-BGW muss die vom Unternehmen ausgefüllte Checkliste „Standortbestimmung zur Zertifizierung nach MAAS-BGW“ im Rahmen des Audits Stufe 1 von der Zertifizierungsstelle herangezogen und bewertet werden.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Foto: iStockphoto.com/funstock
 

 

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