Anpassung der Empfehlungen des Beirats gemäß §182 SGB III
Am 07.11.2019 wurden die Empfehlungen des Beirats geändert. Die aktuelle Änderung betrifft die verbindliche Aufnahme der angegebenen Ordnungsnummern auf Träger- und Maßnahmenzertifikaten nach AZAV. Die Änderung wurde ab dem 01.01.2020 gültig.
 
BA-Datenbank für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Im Dezember 2019 informierte die Bundesagentur für Arbeit (BA), dass auch Maßnahmenangebote nach § 45 SGB III (AVGS-Maßnahmen) in einer Datenbank analog zur Datenbank „Kursnet“ für Maßnahmen nach §81 SGB III (FbW-Maßnahmen) erfasst werden können. Wie bei FbW-Maßnahmen ist auch im Bereich der AVGS-Maßnahmen der Träger frei in seiner Entscheidung, ob er seine Angebote in der Datenbank erfasst oder nicht. Die BA plant, im ersten Quartal 2020 mit einer Pressemitteilung zu diesem Thema an die Öffentlichkeit zu gehen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Foto: ©iStockphotos.com/funstock
 

 

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