Im Januar 2020 wurden u.a. durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziales (BMGS) ergänzende Informationen zur Durchführung von Umschulungen und Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen einer Ausbildung nach dem Pflegeberufereformgesetz veröffentlicht. In dieser Veröffentlichung werden unter anderem folgende Aspekte im Zusammenhang mit Maßnahmenzulassungen nach AZAV aufgegriffen:
 
- Neuregelungen im Zusammenhang mit dem Pflegeberufereformgesetz
- Verhältnis B-DKS und Pauschalbudgets nach dem Pflegeberufereformgesetz
- Verhältnis Pflegeberufereformgesetz zu Fördermaßnahmen des SGB III
- Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach AZAV
- Auflistung typischer Unterlagen, die für die Zulassung von Weiterbildungsmaßnahmen nach AZAV nach den neuen Pflegeausbildungen ab 2020 einzureichen sind
 
 
Die Veröffentlichung finden Sie hier.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Foto: iStockphoto.com/Squaredpixels
 

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