Zum 01.07.2020 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) die aktuellen Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung veröffentlicht. Bisher erfolgte die Veröffentlichung der B-DKS im jährlichen Rhythmus. Zukünftig soll dies jedoch im zweijährigen Rhythmus erfolgen, sodass die nächste Veröffentlichung der B-DKS erst wieder in 2022 ansteht.
 
Die B-DKS beschreiben eine Kostenobergrenze, die bei der Beurteilung der Angemessenheit der Maßnahmenkosten von der jeweils zulassenden Zertifizierungsstelle zugrunde gelegt werden. Die Beurteilung der Angemessenheit erfolgt dabei vor dem Hintergrund, dass Maßnahmen hinsichtlich Dauer und Kosten nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit konzipiert werden müssen.
 
Die B-DKS werden auf der Grundlage von Erfahrungswerten (Datensätze aus abgeschlossenen Maßnahmenzulassungen) sowie unter Berücksichtigung der allgemeinen Preisentwicklung bestimmt. Im Bereich der Beruflichen Weiterbildung wurden die B-DKS zum 01.07.2020 pauschal um 20% angehoben.
 
Die aktuell gültigen B-DKS können im Downloadbereich zur AZAV-Zertifizierung heruntergeladen werden.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Foto: iStockphoto.com/alvarez
 

 

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