Auf Grund der Corona-Krise haben IAF (International Accreditation Forum), DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) und andere verantwortliche Stellen Sonderregelungen zur Aufrechterhaltung der Zertifizierung von Managementsystemen festgelegt. Da diese Regelungen für die verschiedenen Zertifizierungsgrundlagen zum Teil unterschiedlich sind, informieren die EQ ZERT-Auditorinnen und -Auditoren rechtzeitig vor den jeweils anstehenden Überwachungs- und Wiederholaudits die betreffenden Unternehmen und Einrichtungen über die bestehenden Möglichkeiten.
 
Ziel der speziellen Vorgehensweisen ist die Aufrechterhaltung der Zertifizierungen unter Berücksichtigung der aktuellen Situation. So bestehen Möglichkeiten zur Verschiebung von Audits sowie zur Durchführung zweigeteilter Audits (Fernbegutachtung und Audit vor Ort). In Ausnahmefällen kann für einzelne Standorte auch eine vollständige Fernbegutachtung durchgeführt werden, wenn entsprechende Nachweise vorliegen und diese Möglichkeit von den verantwortlichen Stellen vorgesehen ist. Der Antrag zur Verschiebung von Audits bzw. zur Anwendung spezieller Vorgehensweise kann direkt an die Zertifizierungsstelle gerichtet werden.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Foto: ©iStockphotos.com/FotografiaBasica
 

 

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