Am 21.07.2021 wurden die aktualisierten Empfehlungen des Beirats zur Träger- und Maßnahmenzulassung gemäß AZAV veröffentlicht. Die vorgenommenen Änderungen umfassen folgende Aspekte:
 
- Erweiterung und Konkretisierung der Festlegungen zur Beantragung von Maßnahmenzulassungen im Referenzauswahlverfahren
- Erweiterung und Konkretisierung der Festlegungen zur Überprüfung von Maßnahmenkalkulationen im Rahmen der Maßnahmenzulassung
 
 
Die geänderten bzw. ergänzten Textpassagen gegenüber der letzten Ausgabe wurden durch Unterstreichungen gekennzeichnet. Die aktuellen Empfehlungen des Beirats können auf der Website heruntergeladen warden:
https://www.arbeitsagentur.de/bildungstraeger/akkreditierung-zulassung
 
Die Mitglieder des Beirats werden durch die Bundesagentur für Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung berufen. Dem Gremium gehören aktuell 11 Mitglieder an. Die Hauptaufgabe des Beirats besteht darin, bei Bedarf verbindliche Empfehlungen zur Träger- und Maßnahmenzulassung gemäß AZAV auszusprechen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Foto: iStockphoto.com/Drazen_
 

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.