Am 07.09.2022 wurden die aktualisierten Empfehlungen des Beirats zur Träger- und Maßnahmenzulassung gemäß AZAV veröffentlicht. Die vorgenommenen Änderungen umfassen folgende Aspekte:
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Neu ist die allgemeine Empfehlung für Träger- und Maßnahmenzulassungen zur Berücksichtigung von Zertifikaten/Anerkennungen unabhängiger Stellen im Zulassungsverfahren nach § 181 Abs. 4 S. 2 SGB III zur Vermeidung von Doppelprüfungen.
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Neu ist eine spezifische Empfehlung für Träger- und Maßnahmenzulassungen zur Berücksichtigung von Zertifikaten/Anerkennungen unabhängiger Stellen im Zulassungsverfahren nach § 181 Abs. 4 S. 2 SGB III zur Vermeidung von Doppelprüfungen ausschließlich für die Zulassung im Bereich der Pflegeausbildung nach § 6 Abs. 2 S. 1 PflBG (Pflegefachfrau/Pflegefachmann).
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Ergänzend zur spezifischen Empfehlung für die Zulassung im Bereich der Pflegeausbildung nach § 6 Abs. 2 S. 1 PflBG (nur gültig für Pflegefachfrau/Pflegefachmann) wurde eine Anlage aufgenommen, die eine Beschränkung auf bestimmte Prüfschwerpunkte bei Trägerzulassungen für staatliche, staatlich genehmigte und staatlich anerkannte Pflegeschulen beschreibt.
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Ergänzend zur spezifischen Empfehlung für die Zulassung im Bereich der Pflegeausbildung nach § 6 Abs. 2 S. 1 PflBG (nur gültig für Pflegefachfrau/Pflegefachmann) wurde eine Anlage aufgenommen, die eine Beschränkung auf bestimmte Prüfschwerpunkte bei der Zulassung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die von staatlichen, staatlich genehmigten und staatlich anerkannten Pflegeschulen im Rahmen ihrer staatlichen Zulassung durchgeführt werden, beschreibt.
 
Die geänderten bzw. ergänzten Textpassagen gegenüber der letzten Ausgabe wurden durch Unterstreichungen gekennzeichnet. Die aktuellen Empfehlungen des Beirats können auf der folgenden Website heruntergeladen werden:
https://www.arbeitsagentur.de/bildungstraeger/akkreditierung-zulassung
 
Die Mitglieder des Beirats werden durch die Bundesagentur für Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung berufen. Dem Gremium gehören aktuell 11 Mitglieder an. Die Hauptaufgabe des Beirats besteht darin, bei Bedarf verbindliche Empfehlungen zur Träger- und Maßnahmenzulassung gemäß AZAV auszusprechen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Foto: iStockphoto.com/EmirMemedovski
 

 

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