Zertifizierungsbedingungen Die EQ ZERT-Zertifizierungsstelle entscheidet anhand der Auditdokumentation und der Empfehlung des EQ ZERT-Auditteams über Erteilung, Verweigerung, Aufrechterhaltung, Erweiterung bzw. Einschränkung, Aberkennung oder Wiedereinsetzung des Zertifikats. Hierzu kann die EQ ZERT-Zertifizierungsstelle ggf. weitere Nachweise vom Auftraggeber anfordern. Voraussetzung für die Zertifikatserteilung ist die fristgerechte Behebung ggf. festgestellter Abweichungen und der Nachweis, dass alle Anforderungen der Zertifizierungsgrundlage erfüllt werden.
Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Zertifizierung ist die Durchführung von jährlichen Überwachungsaudits sowie die Durchführung eines Wiederholaudits zur Re-Zertifizierung (nach 3 Jahren). Um eine ununterbrochene Fortführung der Zertifizierung des Managementsystems sicherzustellen, muss das Wiederholaudit sowie die Behebung evtl. dort festgestellter Abweichungen bis spätestens zum Ablauf der Zertifikatsgültigkeitsdauer vollständig positiv abgeschlossen sein. Dabei muss vom Auftraggeber nachgewiesen werden, dass die Anforderungen der Zertifizierungsgrundlage erfüllt werden.
Die Gültigkeit eines Zertifikats kann innerhalb der Zertifikatsgültigkeitsdauer für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden, wenn z.B. eine Überwachung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden kann oder wenn die Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Zertifizierung nach Erkenntnissen aus Auditergebnissen nicht mehr gegeben sind. Bis zur Wiedereinsetzung der Zertifizierung darf der Auftraggeber weder Zertifikat bzw. Zertifikatssymbol noch Hinweise auf eine bestehende Zertifizierung zur internen und externen Darlegung verwenden.
Das Zertifikat kann entzogen werden, wenn z.B. die Bedingungen zur Aufhebung einer Aussetzung der Zertifizierung nicht erfüllt werden oder wenn die bei der Zertifikatserteilung wesentlichen Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind. Der Entzug eines Zertifikats kann den gesamten Geltungsbereich der Zertifizierung oder Teile davon betreffen.
Eine Erweiterung oder Einschränkung des Geltungsbereichs der Zertifizierung ist auf Antrag des Zertifikatsinhabers und auf Grund von Ergebnissen durchgeführter Audits möglich.
Einsprüche und Beschwerden, die sich auf Zertifizierungsverfahren bzw. auf die Durchführung und das Ergebnis von Audits und Prüfungen sowie auf Zertifizierungsentscheidungen beziehen, werden entsprechend den jeweiligen EQ ZERT-Bestimmungen bearbeitet. Alle Einsprüche und Beschwerden werden vertraulich behandelt.
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